5.5 Compliance
Compliance-Politik
Korruption definiert Studiosus als persönliche Vorteilsannahme, die über eine Gegengabe für eine Serviceleistung oder die übliche Pflege der Geschäftsbeziehungen hinausgeht, wie es im Unternehmensleitbild festgehalten ist. An aktiven Korruptionsmaßnahmen beteiligt sich das Unternehmen nicht. Passive Korruption, die an eine konkrete Auftragsvergabe gebunden ist, wird geahndet. Einladungen und/oder Vergünstigungen, die in angemessener Weise dem Kennenlernen von touristischen Leistungen oder potenzieller Leistungspartner dienen, betrachtet Studiosus nicht als passive Korruption. Geschenke im Wert von über 100 € sind in jedem Einzelfall dem Arbeitgeber zu melden.
Die Compliance-Politik kommuniziert das Unternehmen über seine Verträge mit den Leistungspartnern, die bereits seit 2002 eine Antikorruptionsvereinbarung als Bestandteil enthalten. Seit 2013 wird sie noch ausführlicher definiert. Beide Parteien verpflichten sich durch die Vereinbarung, keine geldwerten oder anderen Geschenke oder Zuwendungen anzubieten, zu übergeben oder der Übergabe zuzustimmen sowie selbst welche anzunehmen oder der Annahme zuzustimmen. Dies trifft auch für Angestellte, Vertreter oder Dritte zu, die im Namen der jeweils anderen Vertragspartei handeln. Eingeschlossen sind auch Zahlungen an Regierungsvertreter und -beamte, Behördenvertreter oder an deren Mitarbeiter, Familienangehörige oder enge Freunde. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich zu benachrichtigen, sobald sie von einem Korruptionsfall Kenntnis genommen oder einen konkreten Korruptionsverdacht haben.
Engagement gegen Korruption
Studiosus unterstützt seit 2011 eine Anti-Mafia-Kampagne in Palermo und Neapel. "Addiopizzo - Tschüß, Schutzgeld" - unter diesem Motto haben sich in Palermo vor einigen Jahren zahlreiche Geschäftsleute zusammengeschlossen, die sich weigerten, Schutzgeld an die Mafia zu zahlen. Studiosus unterstützt "Addiopizzo", indem zahlreiche Studiosus-Gruppen auf Italienreisen Vertreter der Initiative zum Gespräch treffen.
Selbstverpflichtungserklärung
Studiosus erwartet von allen seinen Leistungspartnern Grundsätze und Anforderungen auf Grundlage der ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten. Auch Studiosus hat sich dazu verpflichtet.
Für alle Leistungspartner, bei denen die Einhaltung nicht bereits vertraglich verankert ist, wurde eine Selbstverpflichtungserklärung aufgesetzt. Diese umfasst unter anderem Themen wie faire Bezahlung der Mitarbeiter, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, keine Diskriminierung, Zwangs- oder Kinderarbeit, auch beim Einsatz von Produkten aus Zulieferländern. Die Selbstverpflichtungserklärung ist von neuen Leistungspartnern zu unterzeichnen. Bestehende Leistungspartner werden in regelmäßigen Abständen zur erneuten Unterzeichnung aufgefordert. Eine Nichteinhaltung der Vereinbarung führt zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Selbstverpflichtungserklärung.pdf
Ombudssystem
Um im eigenen Unternehmen sicherzustellen, dass die zutreffenden Gesetze und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes von allen Mitarbeitern beachtet und eingehalten werden, hat Studiosus einen Compliance-Beauftragten ernannt, der als Ansprechpartner im Hause dient.
Im Berichtsjahr sind keine Vorfälle aufgetreten in denen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung nicht eingehalten wurden. Ebenfalls gab es im selben Zeitraum keine Vorfälle, in denen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation, einschließlich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring nicht eingehalten wurden.
Nichteinhaltung von Gesetzen oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich liegt ebenfalls nicht vor.
Studiosus unterstützt die Initiative Lieferkettengesetz |
Intensiver Leben